Corona – Testpass

Ein Blick in die nahe Zukunft stimmt zunehmend optimistisch: Viele von uns oder unseren Familienmitgliedern, Freunden, Kolleg/innen sind bereits geimpft, die Infektionszahlen gehen täglich nach unten – und – wir alle können uns über die stetige Zunahme an „Lockerungen“ im Kontext von Corona freuen.

Zu diesen „Lockerungen“ gehören natürlich nach wie vor wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 – wie die Vorlage „eines Nachweises einer befugten Stelle“ über ein negatives Testergebnis, wenn Sie z. B. ein Restaurant besuchen möchten. Wichtig und neu ist, dass auch die Schule im Rahmen der aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums als „befugte Stelle“ gilt. Das bedeutet, dass ein Nachweis über ein negatives Testergebnis als „Eintrittsberechtigung“ an jenen Orten gilt, die laut Gesundheitsministerium ausschließlich mit der Vorlage dieses gültigen Nachweises betreten werden dürfen.

Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familien dient der „Corona-Testpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.